Monika Czack

Diplom Psychologin
Psychologische Psychotherapeutin

Praxis für Psychotherapie Monika Czack Praxis für Psychotherapie Monika Czack

Erstattungsverfahren

Jeder Patient/in hat ein Anrecht auf einen zeitnahen Therapieplatz. Im Erstattungsverfahren können alle gesetzlichen Krankenkassen außervertragliche Psychotherapien genehmigen. Dazu wendet sich der Patient an seine jeweilige Krankenkasse, betont die Dringlichkeit der Behandlung und muss ggf. 5-10 schriftliche Absagen von Psychotherapeuten/-innen sammeln, die innerhalb der nächsten Monate keinen Psychotherapieplatz anbieten können. Dann ist die Krankenkasse fast immer dazu bereit, die Kosten der Psychotherapie im Erstattungsverfahren zu übernehmen.

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Zitat: Den Wert von Menschen und von Diamanten kann man erst ermitteln, wenn man sie aus der Fassung bringt. Marie von Ebner-Eschenbach